Produktinformationen
Versandhinweise
Beim Palettenversand nach Rumänien muss beachtet werden, dass das Land ein Mitglied der Europäischen Gemeinschaft ist und unter dieses Zollgebiet fällt. Deshalb müssen importierte Waren nicht verzollt werden, welche nur dann Zollpflichtig sind, wenn der Warenwert 2500 € übersteigt. Gewerbliche Waren müssen hingegen verzollt werden, zudem müssen verschiedene Dokumente ausgefüllt werden, um die Herkunft und Art der Waren genau zu beschreiben.
Es muss eine Handelsrechnung und eine Zollnummer (EORI) vorliegen, wenn eine Palette nach Montenegro versendet wird. Ab 1.000 Euro wird, wie gewöhnlich, eine Ausfuhranmeldung benötigt. Wenn Sie eine Palette nach Rumänien versenden möchten, sollten Sie sich zudem über Verbotsgüter in Rumänien informieren, denn diese dürfen auf keinen Fall eingeführt werden. Erde, organische Düngemittel und Pflanzen benötigen eine gesonderte Genehmigung, auch diverse Pflanzenschutzzeugnisse und Gesundheitszeugnisse werden notwendig und müssen an der Palette angeheftet werden, bevor diese den Grenzübergang zu Rumänien erreicht.