Sofern Sie ein Paket nach Italien versenden möchten, können Sie vollständig auf eine Zollinhaltserklärung verzichten. Diese ist nicht notwendig, da Italien ein Mitglied in der Europäischen Union ist und die Zolldokumente im innereuropäischen Transportverkehr nicht benötigt werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass in der Adresse die Postleitzahl, der Bestimmungsort und der Gebietscode angegeben werden. Zudem sollten Sie beachten, dass in Italien seit 2006 neue Postleitzahlen gelten, weshalb diese unter Umständen aktualisiert werden müssen.
Nach Italien darf kein Tabak, keine Tabakwaren und auch kein Bargeld geschickt werden. Zudem existieren in Italien einige Sondergebiete, beispielsweise Campione d’Italia und Livigno, für welche Zollbestimmungen anfallen. Wird ein Paket nach Livigno verschickt, muss dem Zoll ab 1.000 Euro eine Handelsrechnung und eine Ausfuhranmeldung vorgelegt werden. Campione d’Italia gehört zwar zu Italien, fällt aber unter die Zollbestimmungen der Schweiz. Das Bestimmungsland sollte immer als "Italy" beziehungsweise "Italie" und in Großbuchstaben hinzugefügt werden.